Online: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

Online: Designschutz – Was ist beim Schutz des „Look & Feel“ zu beachten?

Die ästhetische Erscheinungsform – Gestalt, Farbe, Form – kann als gewerbliches Schutzrecht angemeldet werden. Dieses Schutzrecht würde früher als Geschmacksmusterschutz bezeichnet.

Die Rechtsanwälte Dr. Udo W. Herberth, LL. M. und Christoph Vischer, LL. M. aus der Kanzlei Weickmann & Weickmann bieten Dir einen ersten Einblick in die relevanten Fragen, die sich insbesondere für Startups wie folgt darstellen:

Was ist als Design schützbar?

Gilt der Designschutz auch für Software bzw. macht dieser Sinn?

Welchen Nutzen habe ich durch eine Anmeldung?

Wie stark ist das Schutzrecht?

Wie bereite ich die Designanmeldung vor?

Welche Unterstützung bieten Markenanwälte?

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Auf einen Blick
  • 02/29/2024
    13:30 - 14:30
  • Location Online Event
  • Organizer BayStartUP

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